Mittwoch, 29. Juli 2015

Wieso haben Papst und Bischöfe nicht mehr gemacht? – Pius XII. und Erzbischof Sapieha von Krakau

Papst Pius XII.

Immer wieder hört man den Einwand, Papst und Bischöfe hätten zu wenig gegen den Nationalsozialismus Stellung bezogen. Inwiefern dieser Vorwurf zutrifft, ist wohl kaum befriedigend zu beurteilen. Rückblickend ist es sicher immer leichter, Verfehlungen von anderen zu erkennen und in diesem Fall zu langes Zögern oder zu wenig festes Auftreten von bestimmten Mitgliedern der Hierarchie festzustellen.

Papst Pius XII. gab in einem Schreiben an den Berliner Bischof Konrad von Preysing vom 30. April 1943 den Grund für seine Zurückhaltung mit Äußerungen über den Nationalsozialismus an:

„Den an Ort und Stelle tätigen Oberhirten überlassen Wir es abzuwägen, ob und bis zu welchem Grade die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen und Druckmitteln im Falle bischöflicher Kundgebungen sowie andere vielleicht durch die Länge und Psychologie des Krieges verursachten Umstände es ratsam erscheinen lassen, trotz der angeführten Beweggründe, ad maiora mala vitanda [um größere Übel zu verhüten] Zurückhaltung zu üben. Hier liegt einer der Gründe, warum Wir selber Uns in Unseren Kundgebungen Beschränkungen auferlegen; die Erfahrung, die Wir im Jahre 1942 mit päpstlichen, von Uns aus für die Weitergabe an die Gläubigen freigestellten Schriftstücke gemacht, rechtfertig, soweit Wir sehen, Unsere Haltung.“

Dabei war der Papst zuvor sicher nicht untätig. Er ließ im Frühjahr 1942 ein geheimes Rundschreiben in polnischer Sprache mit dem Titel „Weltanschauliche Auseinandersetzung und Widerlegung des Nationalsozialismus“ durch Priester zum Erzbischof von Krakau, dem späteren Kardinal Adam Sapieha, schmuggeln. Einer der „Schmuggler“, Pfarrer Joseph Kaul von Marquartstein, berichtete: 

„Der Kardinal nahm ein Blatt zur Hand und fing an, es zu lesen. Plötzlich schlug er die Hände über dem Kopf zusammen, ließ das Blatt fallen und rief aus: ‚Um Gottes willen! Dieses Rundschreiben Sr. Heiligkeit kann ich unmöglich meinem Klerus übergeben, noch weniger meinem polnischen Volk bekanntgeben. Ein Exemplar in den Händen des SD [Sicherheitsdienst] und unsere Köpfe rollen, und die katholische Kirche in Polen ist verloren. Weiß der Heilige Vater nicht, wie es um uns steht? Diese Rundschreiben müssen sofort verbrannt werden.‘ Und sogleich warf er das ganze Paket ins Feuer.“
Adam Kardinal Sapieha, Erzbischof von Krakau

Zu dem Vorfall berichtet Msgr. Quirino Paganuzzi, der ebenfalls an dieser Aktion beteiligt war: „Ich erinnere mich noch an den Ausdruck des Schreckens bei Exzellenz Sapieha, der doch alles andere als furchtsam war.“ Weiter berichtet er die Worte des Erzbischofs über das selbst auferlegte Schweigen: „Die Lage ist die gleiche für alle Polen [wie für die verfolgten Juden]. Sie meinen, sie seien von Rom vernachlässigt und verlassen, während es Tatsache ist, dass wir Bischöfe die Botschaften und die Aufmunterungen des Papstes nicht öffentlich bekanntgeben können, um unsere Bevölkerung nicht größeren Vergeltungsmaßnahmen und noch schwereren Ketten seitens der deutschen Truppen und der deutschen politischen Polizei auszusetzen.“


(Quelle: Adolph, Walter: Kardinal Preysing und zwei Diktaturen. Sein Widerstand gegen die totalitäre Macht, Morus-Verlag, Berlin, 1971, S. 189)

Dienstag, 21. Juli 2015

Martin Bormanns „Geheimerlass“

Bundesarchiv, Bild 183-R14128A / CC-BY-SA
Am 6./7. Juni 1941 wurde ein Geheimerlass der Parteikanzlei von Reichsleiter Martin Bormann (Hauptperson hinter dem Krieg gegen die Kirche im Warthegau) an alle Gauleiter herausgegeben, in dem die Unvereinbarkeit der nationalsozialistischen und der christlichen Weltanschauung hervorgehoben wird. Er dient als Antwort auf das Bestreben der sog. „Deutschen Christen“, eine Evangelische Reichskirche zu gründen.

Dieses Schriftstück, wenn auch von Lächerlichkeiten nur so strotzend, dient als wichtiges Dokument der antichristlichen Einstellung des NS-Regimes. Obwohl gegen das Christentum als Ganzes gewendet, sind die Seitenhiebe auf Papst und katholische Kirche häufiger. Msgr. Walter Adolph drückte sich so über dieses Schreiben aus: 



Was enthält an Gedankengut der Geheimerlass Bormanns? Verächtliche Worte über die christliche Religion, die aus jedem kommunistischem, antireligiösen Lehrbuch abgeschrieben sein könnten. Eine Ausdeutung der Kirchengeschichte des Mittelalters, welche die Spuren des Rosenbergschschen Geistes verrät. Hinzu kommen frivole Hiebe auf die göttliche Vorsehung, die jedem primitiven Freidenker Ehre machen. Es fehlen nicht einige pantheistische Hinweise auf Natur und Leben. Alles in allem eine grauenerregende Unkenntnis in Theologie und Geschichte. Und dieser Erlass kommt aus der Feder des Mannes, der nach Hitler die erste Stelle im ‚Großdeutschen Reich‘ einnahm.“ 

Dass Bormann nicht irgendwer, sondern die wichtigste Vertrauensperson Hitlers in den späteren Kriegsjahren war, sagte auch Hermann Göring bei den Nürnberger Prozessen aus: „Den entscheidenden Einfluss während des Krieges auf die Person des Führers, und zwar gerade vom Jahre ungefähr 1942 ab, nachdem Heß 1941 ausgeschieden war […], hatte Herr Bormann.

Schauen wir uns nun die wichtigsten Stellen des „Geheimerlasses“ an.

Zur Beziehung zwischen Nationalsozialismus und Christentum:

Nationalsozialistische und christliche Auffassungen sind unvereinbar. Die christlichen Kirchen bauen auf der Unwissenheit der Menschen auf und sind bemüht, die Unwissenheit möglichst weiter Teile der Bevölkerung zu erhalten, denn nur so können die christlichen Kirchen ihre Macht bewahren. Demgegenüber beruht der Nationalsozialismus auf wissenschaftlichen Fundamenten.“ (Eine ähnlich geistreiche Aussage – ohne den ersten und den letzten Satz – musste ich leider auch schon von einem Hochschulprofessor hören).

Vom Gottesbild der Nazis:

Wenn wir Nationalsozialisten von einer Gottgläubigkeit sprechen, dann verstehen wir unter Gott nicht, wie die naiven Christen und ihre geistlichen Nutznießer, ein menschenähnliches Wesen, das irgendwo in der Sphäre herumsitzt. […] Die naturgesetzliche Kraft, mit der sich alle diese unzähligen Planeten im Weltall bewegen, nennen wir Allmacht oder Gott.“ 
(Dies war wohl, was Msgr. Adolph als „pantheistische Hinweise auf Natur und Leben“ und „grauenerregende Unkenntnis in Theologie“ bezeichnete.)

Von der Beziehung des NS-Staates zur Kirche:


Alle Einflüsse, die durch den Führer mit Hilfe der NSDAP ausgeübte Volksführung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten, müssen ausgeschaltet werden. Immer mehr muss das Volk den Kirchen und ihren Organen, den Pfarrern, entwunden werden.

Dass damit die Stellung des NS-Regimes zur Kirche mehr als deutlich zur Schau tritt, und dass sich diese Stellung während der gesamten Zeit des Dritten Reichs auch in der Tat zum Ausdruck kam, wird man nur leugnen können, wenn man gegen alle Fakten an einer Kollaboration der Kirche mit dem NS-Regime festhalten möchte.


(Quelle: Adolph, Walter: Im Schatten des Galgens, Morus-Verlag, Berlin, 1953, S. 14–18)

Sonntag, 19. Juli 2015

Förderung des Kirchenaustritts


Der anonyme Author des Buches The Persecution of th Catholic Church in the Third Reich bemerkte, dass „die Geschichte der Kirchenaustrittskampagne eine der unangenehmsten der gesamten Kirchenverfolgung [ist], da sich der Nationalsozialismus vor allem hier bemühte, nie mit offenem Visier zu kämpfen“ (eigene Übersetzung). Die Parteispitze der NSDAP enthielt sich direkter Äußerungen in diese Richtung, die niederen Beamten und normale Parteimitglieder waren in dieser Hinsicht jedoch umso rühriger. (Bemerkung: die Austrittsbewegung erfasste sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche).

Im Deutschen Reich bestand ein Gesetz (aus Weimarer Zeiten?), dass Kinder unter 12 Jahren ohne deren Zustimmung von den Eltern von der Kirchenmitgliedschaft „abgemeldet“ werden konnten. In Österreich gab es ein solches Gesetz vor dem Anschluss nicht, es wurde dann aber auch im Frühling 1939 auf die „Ostmark“ ausgeweitet.

Besonders mussten die Nazis die in Sachen Kirchenaustritt noch bestehende Hemmung bei der Bevölkerung abbauen. Dazu musste ein „Feigenblatt“ eingeführt werden, um den Glaubensabfall zu bedecken. Es wurde neben den anerkannten Bekenntnissen auch die offizielle Bezeichnung „gottgläubig“ eingeführt, wobei die kirchlichen Behörden korrekt feststellten, dass diejenigen, „die in den Standesregistern als ‚gottgläubig‘ geführt werden, Personen sind, die den Dreifaltigen Gott, den Erlöser Jesus Christus und das wahre Christentum leugnen“. Es wäre darum eine Glaubensverleugnung, sich als Katholik vor dem Staat als „gottgläubig“ zu bezeichnen.

Eine weitere Barriere, die von den Nazis abgebrochen wurde, war die öffentliche Verkündigung der Namen von Personen, die aus der Kirche austraten. Es wurde sogar schon als strafwürdiges Vergehen betrachtet, wenn ein Geistlicher lediglich eine private Mitteilung an die Angehörigen der ausgetretenen Person machte. Der St. Gabriel-Bote [?] ( „Messenger of St. Gabriel“ im Original) aus München wurde verwarnt, da er 1937 über dieses Thema schrieb und die Ausdrücke „Abfall“ und „Loyalitätsbruch gegenüber Christus“ („lapse“ und „disloyality to Christ“ im Original) verwendete, die als „Beleidigung“ für die Abgefallenen betrachtet wurden.

Zu den Mitteln, die die Nazis verwendeten, um den Austritt zu fördern, gehörten die folgenden Maßnahmen:

1. Öffentliche Verkündigung des Kirchenaustritts von führenden Parteimitgliedern (es scheint paradox, weil die Nazis dies ja dem Klerus verboten hatten): zu den bekanntesten gehören u. a. der damalige Botschafter in London, von Ribbentrop, Reichsleiter Martin Bormann sowie die Gauleiter Mutschmann (Sachsen), Röver (Oldenburg) und Robert Wagner (Baden). Besonders auffällig waren die Austritte im Jahr 1936 und im Frühling 1937.

2. Versprechungen, Ermunterungen und Drohungen: Am 7. Juni 1935 gingen im Reichsbahnaussbesserungswerk Freimann zwei Partei- und Arbeitsfront-Funktionäre mit der Parole herum „Wer nicht austritt, ist kein richtiger Nationalsozialist“. Die Austrittswilligen wurden dann unentgeltlich mit dem Betriebswagen zum Standesamt gefahren. In einem anderen Fall wurde einem arbeitslosen Künstler von einem Gewerkschaftsführer angeboten, er könne sofort anfangen, zu arbeiten, wenn er aus der katholischen Kirche austritt. Beim SS-Reserve-Sturm 2/25 wurde nachgefragt, ob und wann die Zugführer und Unterführer aus der Kirche ausgetreten sind bzw. bis wann eventuell damit zu rechnen sei.

3. Die allgemeine antikirchliche Propaganda im Dritten Reich.

Alles in allem war die Austrittswelle trotz der starken Bemühungen (SA- und SS-Leute klagten immer wieder in ihren Pfarreien, dass sie dem sehr starken indirekten Druck nicht mehr standhalten könnten) recht gering. So waren für die erste Hälfte 1938 für die gesamte Erzdiözese Köln 8.495 Austritte zu verzeichnen. Eine stärkere Austrittsbewegung war in Österreich losgetreten worden, wo in Wien in den sechs Wochen nach dem Anschluss 46.000 Personen aus der Kirche austraten, während in Graz, der „Stadt der Volkserhebung“ im Jahr 1938 16.000 von 153.000 Einwohnern die katholische Kirche verließen. In Wien war wohl die antikirchliche Propaganda unter Staatsangestellten wie Lehrern, Polizei und Beamten sehr groß, wodurch sich die allein 2.000 ausgetretenen Polizisten erklären. In Graz war die Agitation gegen den Glauben noch deutlich stärker als in Wien. Doch auch in Österreich blieben die Zahlen hinter den Anstrengungen der Nazis zurück.


(Quellen: Anonymous [wohl Msgr. Johann Neuhäusler]: The Persecution of the Catholic Church in the Third Reich, S. 226-233; Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 284–286)

Donnerstag, 16. Juli 2015

Märtyrer für die Heiligkeit der Ehe: die seligen Pfarrer Otto Neururer und Georg Häfner

Pfarrer Otto Neururer

Dass das Eheverständnis der Nazis dem katholischen vollkommen entgegenstand, geht schon daraus hervor, dass unter dem Hitler-Regime zu unehelichen Kindern geradezu ermutigt wurde. So haben auch höchste NS-Persönlichkeiten wie Heß und Himmler in ihren Gunstbezeugungen gegenüber Müttern keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen gemacht – es ging ja darum, „Kindern von rassisch gesundem Stamm das Leben“ zu geben (Heß). Im Schwarzen Korps vom 30. Dezember 1937 heißt es: „Wir können es uns nicht leisten, die Kinder der Frauen zu verlieren die […] Mütter werden können, aber keine Gattinnen.“

Aber auch in punkto Ehescheidung sahen es die Nazis nicht so eng – außer man war dagegen. So starb Pfarrer Otto Neururer aus Götzens (Tirol) im KZ Buchenwald, nachdem er eine junge Frau seiner Pfarrgemeinde darauf hinwies, dass eine kirchliche Ehe mit einem geschiedenen Mann nicht möglich ist. Die Frau wollte einen Freund des Tiroler Gauleiters Hofer heiraten. Der verhinderte „Bräutigam“ machte Anzeige bei Hofer, worauf Pfarrer Neururer zunächst im September 1939 ins KZ Dachau und danach ins KZ Buchenwald gebracht wurde, wo er am 30. Mai 1940 starb. Zur Strafe für im Lager erteilten Religionsunterricht wurde der Priester 34 Stunden lang an den Beinen aufgehängt, bis schließlich der Tod wegen übermäßigen Blutandrangs im Kopf eintrat. Ihm waren Lammfelle um die Beine gewickelt worden, um Druckspuren durch das Aufhängen zu vermeiden. Wegen der Wortwahl im Nachruf – „nach großem Leid“ und „sein Sterben werden wir nie vergessen“ – wurde der Provikar der Diözese Innsbruck, Dr. Karl Lambert, ebenfalls verhaftet und schließlich wegen verschiedenen anderen Anklagepunkten hingerichtet.

Ein ähnlicher Fall führte zum Tod des Pfarrers von Oberschwarzach (Diözese Würzburg), Georg Häfner, im KZ Dachau. Pfarrer Häfner hatte durch seinen Kaplan bei der Spendung der Sterbesakramente an ein NSDAP-Mitglied diesem eine Erklärung vorlegen lassen, dass der Mann seine zweite standesamtlich geschlossene „Ehe“ vor Gott und seinem Gewissen als ungültig betrachte – dies war erforderlich, um eine kirchliche Beerdigung veranlassen zu können. Pfarrer Häfner wurde darauf von einem Parteimitglied denunziert und verhaftet. Vor der Gestapo sagte der Pfarrer aus: „Für mich war maßgebend, dass sich der Tote mit der Kirche ausgesöhnt hatte und nunmehr kirchlich beerdigt werden konnte“. Nach der Einlieferung ins KZ Dachau im Dezember 1941 starb Pfarrer Georg Häfner am 20. August 1942 den Hungertod.



(Quellen: Neuhäusler, Johann: Kreuz und Hakenkreuz, Verlag Katholische Kirche Bayerns, München, 1946, S. 82–83, www.georg-haefner.de, https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Neururer)

Sonntag, 12. Juli 2015

Prozentualer Anteil der im KZ Dachau inhaftierten Kleriker


Aus folgenden Zahlen zur Inhaftierung von Klerikern im KZ Dachau wird sehr klar, wem der antichristliche Kampf der Nationalsozialisten galt:

römisch-katholisch
94,7 %
griechisch-katholisch
0,2 %
evangelisch
3,8 %
orthodox
0,8 %
altkatholisch
0,2 %
tschechische Kirche
0,1 %
mariavitisch
0,1 %
mohammedanisch
0,1 %
= katholisch 94,9 % von
100 %



 Im Protokoll einer Geheimkonferenz der Kirchenbearbeiter der Staatspolizeileitstellen vom 22. und 23. September 1941 tritt klar hervor, dass nach Ansicht der Gestapo die Gerichte wegen „noch immer herrschender politischer Instinktlosigkeit der Gerichtsbehörden“ die Prozesse gegen „hetzende Pfarrer“ durchweg einstellen würden, weshalb staatspolizeilich gegen solche Kleriker vorgegangen und ggf. „nach Entscheidung des RSHA [Reichssicherheitshauptamt] Überführung in ein Konzentrationslager“ veranlasst werden sollte. So wird auch klar, weshalb die Zahl der vor Sondergerichten oder Volksgerichtshof zum Tode verurteilten katholischen Priester mit 130 im Vergleich zu der Gesamtzahl von 4.000 Priestern, die in allen von den Nazis kontrollierten Gebieten zwischen 1939 und 1945 ermordet oder hingerichtet wurden, recht gering ist. Der größte Teil wurde von der SS direkt an Ort und Stelle oder in Konzentrationslagern ermordet. Polnische Welt- und Ordensgeistliche waren noch mit großem Abstand vor dem deutschen Klerus die Hauptleittragenden dieser Verfolgung.

(Quelle: Walter Adolph: Die katholische Kirche im Deutschland Adolf Hitlers)